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Elektronischer Postkasten

Gemäß der Verordnung des Ministerpräsidenten vom 14. September 2011 über die Anfertigung der Schriften in Form elektronischer Dokumente, Zustellung von elektronischen Dokumenten und Zugänglichmachung von Formularen, Mustern und Kopien elektronischer Dokumente (GBl. Dz.  U. Nr. 206 Pos. 1216), informieren wir, dass der Kreislandrat Jarocin das eletronische Korrespondenzamt (EUP) zusammen mit dem elektronischen Postfach (ESP) in Gang gesetzt hat – „Das öffentlich zuzügliche Mittel elektronischer Kommunikation, das der Übermittlung einer Information in elektronischer Form an ein öffentliches Subjekt unter Anwendung des allgemein zuzüglichen teleinformatischen Netzes dient“.


Um ein elektronisches Dokument einzureichen, sollte man ein auf unserer Seite zugängliches Formular ausfüllen und es mit der sicheren elektronischen Unterschrift versehen, die aufgrund eines qualifizierten, vom beliebigen polnischen Aussteller herausgegebenen Zertifikat generiert wird.
Nach der Einreichung eines elektronischen Dokuments bekommen Sie eine amtliche Empfangsbestätigung (UPO). 
Zurzeit sind folgende Formulare zugänglich:

Antrag an Kreislandrat Jarocin

Sie können die Ausfüllung eines früher gespeicherten Formulars fortsetzen.

Achtung: wenn die Art des Formulars, das Sie einlesen möchten, nur den eingeloggten Personen zugänglich ist, müssen Sie sich vorher einloggen.

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